Barrierefreiheit

Für wen gilt das?

 
astour
 
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Betreff:

Barrierefreiheit

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Gepostet: 10.07.2025 - 16:17 Uhr  ·  #1
Ich fand kein passendes Oberthema als dieses. Nachdem ja seit 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit nicht nur in aller Munde, sondern auch anzuwenden, versuche ich ein wenit Material dazu zusammenzutragen.

Meine Quelle ist vorerst diese hier.

1. Was ist das Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.

2. Ab wann und für wen gilt das BFSG?


Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (u. a. Geld- und Ticketautomaten), sowie Router.

Zu Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Kategorie, insbesondere natürlich Webshops, aber auch andere Dienstleistungen, wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.

3. Was sind die Ausnahmen?


Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand

Ziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn Sie vermuten, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die notwendigen Änderungen nicht vornehmen können. Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit daher auf jeden Fall in neuen Projekten.

4. Wie überprüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Auch dazu hier einen Link

Also ich mit meinen privaten Websites glaube, dass ich mich erst einmal bequem zurücklehnen kann. Aber ich werde trotz allem meine sämtlichen Projekte überprüfen, denn ich möchte, dass alle potentiellen Besucher meine Sites genießen können, und dazu sollen sie auch gerne barrierefrei sein. So wie ich.
OWS
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Re: Barrierefreiheit

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Gepostet: 10.07.2025 - 18:42 Uhr  ·  #2
Die Seite https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web bietet viele Infos dazu.

Gibt sicherlich noch mehr gute Seiten auf denen man sich informieren kann. Glücklicherweise betrifft mich das nicht. Meine Seiten sind halbwegs barrierefrei, das reicht mir dann auch.
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